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Häufig gestellte
Fragen
Hier haben wir die am häufigsten gestellten Fragen
für Sie zusammengefasst. Sollten Sie inhaltliche Fragen oder Probleme haben,
sehen Sie zunächst hier nach.
Wenn Sie darüber
hinaus noch weitere Fragen an uns haben, beantworten wir Ihre Fragen gerne per
E-Mail.
Was ist ein
Vermittlungsgutschein? Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen
(oder mehrere) privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl einschalten. Aus dem
erforderlichen schriftlichen Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und dem
Vermittler muss insbesondere die Vergütung hervorgehen, die im Falle einer
Vermittlung fällig wird. Erlaubt sind höchstens 2.000 Euro (einschließlich der
gesetzlichen Umsatzsteuer). Wenn der private Vermittler Ihnen eine Arbeitsstelle
vermittelt, wird ihm die Vermittlungsvergütung unter bestimmten Voraussetzungen
von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, die den Gutschein ausgestellt hat.
Wo bekomme ich einen
Vermittlungsgutschein? Den Gutschein können Sie bei Ihrer Agentur für
Arbeit persönlich beantragen oder dort formlos per Telefon, Brief, Fax oder
E-Mail unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer anfordern.
Wer hat Anspruch auf einen
Vermittlungsgutschein? Sie erhalten auf Wunsch von Ihrer Agentur für
Arbeit einen Vermittlungsgutschein wenn Sie - Anspruch auf Arbeitslosengeld
haben (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und
nach einer Arbeitslosigkeit
von zwei Monaten innerhalb einer Frist von drei Monaten (maßgeblich ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in
den letzten drei Monaten vor der Beantragung des Gutscheins. Diese Frist
verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Eignungsfeststellungs-, Trainings-
oder beruf-lichen Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben) - weder von der Agentur
für Arbeit noch von einem privaten Vermittler vermittelt sind, oder - wenn Sie
in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM)
beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren. Wenn Sie Anspruch auf
Arbeitslosengeld II haben, kann Ihnen ein Gutschein ausgestellt werden. Ein
Rechtsanspruch besteht nicht.
Unter welchen Voraussetzungen wird der Gutschein
ausgezahlt?Der Gutschein wird an den privaten Vermittler ausgezahlt, wenn er Sie
innerhalb der dreimonatigen Gültigkeitsdauer des Gutscheins - in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland - mit einer Dauer von
mindestens drei Monaten - und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15
Stunden - bei einem Arbeitgeber, bei dem Sie in den letzten vier Jahren vor der
Arbeitslosmeldung längstens drei Monate beschäftigt waren. (Diese Voraussetzung
entfällt im Falle einer befristeten Beschäftigung, wenn Sie schwerbehindert und
aufgrund Ihrer Behinderung im Arbeits-leben besonders betroffen sind) vermittelt
werden.
Kann ich auch ohne
Vermittlungsgutschein einen privaten Arbeitsvermittler
beauftragen?
Selbstverständlich
kann jede und jeder Arbeitsuchende einen privaten Vermittler in Anspruch nehmen.
Wer jedoch keinen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit besitzt, muss die
gesamte vereinbarte Vermittlungsvergütung an den Vermittler selbst zahlen. Diese
Vergütung darf ebenfalls 2.000 Euro (einschließlich der gesetzlichen
Umsatz-steuer) nicht übersteigen.
Für die
Vermittlung von Au-pair-Stellen beträgt die Höchst-gebühr 150 Euro. Für
bestimmte andere Berufe oder Personengruppen (z. B. Künstler, Fotomodelle,
Berufs-sportler) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch
Rechtsverordnung andere Höchstgrenzen festgelegt.
Kann ich auch mehrere Arbeits-
und Personalvermittler beauftragen? JA. Sie können so viele
Arbeits- und Personalvermittler beauftragen wie sie wollen. Achten Sie
allerdings darauf, dass Sie mit jedem einen Arbeitsvermittlungsvertrag
abschließen.
Warum wenden sich Arbeitgeber
immer öfter an Arbeits- und Personalvermittler? Arbeitgeber genießen mit
der Beauftragung eines Arbeits- und Personalvermittlers viele Vorteile, denn als
Dienstleister ist der Personalvermittler vor allem an kurzfristigen qualitativen
Ergebnissen interessiert.
Was sind meine Vorteile, wenn
ich mich als Arbeitsuchende(r) von Arbeits- und Personalvermittlung Rost
vermitteln lassen will? Sie als Arbeitsuchender haben folgende
Vorteile:
1.
berufsbezogene Beratungsgespräch
2. es werden
mind. 20 Unternehmen direkt für Sie angesprochen
3. Begleitung im Bewerbungsverfahren bei den von
uns vermittelte Stellen
4. 6-monatige
Betreuung auch nach erfolgreicher Vermittlung.
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