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Marinela Rost

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Häufig gestellte Fragen
Hier haben wir die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie inhaltliche Fragen oder Probleme haben, sehen Sie zunächst hier nach.

Wenn Sie darüber hinaus noch weitere Fragen an uns haben, beantworten wir Ihre Fragen gerne per E-Mail.

Was ist ein Vermittlungsgutschein? Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen (oder mehrere) privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl einschalten. Aus dem erforderlichen schriftlichen Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Vermittler muss insbesondere die Vergütung hervorgehen, die im Falle einer Vermittlung fällig wird. Erlaubt sind höchstens 2.000 Euro (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer). Wenn der private Vermittler Ihnen eine Arbeitsstelle vermittelt, wird ihm die Vermittlungsvergütung unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, die den Gutschein ausgestellt hat.

Wo bekomme ich einen Vermittlungsgutschein? Den Gutschein können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich beantragen oder dort formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer anfordern.


Wer hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein? Sie erhalten auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein wenn Sie - Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und 
nach einer Arbeitslosigkeit
von zwei Monaten innerhalb einer Frist von drei Monaten
(maßgeblich ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten drei Monaten vor der Beantragung des Gutscheins. Diese Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder beruf-lichen Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben) - weder von der Agentur für Arbeit noch von einem privaten Vermittler vermittelt sind, oder - wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann Ihnen ein Gutschein ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Unter welchen Voraussetzungen wird der Gutschein ausgezahlt?Der Gutschein wird an den privaten Vermittler ausgezahlt, wenn er Sie innerhalb der dreimonatigen Gültigkeitsdauer des Gutscheins - in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland - mit einer Dauer von mindestens drei Monaten - und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden - bei einem Arbeitgeber, bei dem Sie in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung längstens drei Monate beschäftigt waren. (Diese Voraussetzung entfällt im Falle einer befristeten Beschäftigung, wenn Sie schwerbehindert und aufgrund Ihrer Behinderung im Arbeits-leben besonders betroffen sind) vermittelt werden.


Kann ich auch ohne Vermittlungsgutschein einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen?
Selbstverständlich kann jede und jeder Arbeitsuchende einen privaten Vermittler in Anspruch nehmen. Wer jedoch keinen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit besitzt, muss die gesamte vereinbarte Vermittlungsvergütung an den Vermittler selbst zahlen. Diese Vergütung darf ebenfalls 2.000 Euro (einschließlich der gesetzlichen Umsatz-steuer) nicht übersteigen.

Für die Vermittlung von Au-pair-Stellen beträgt die Höchst-gebühr 150 Euro. Für bestimmte andere Berufe oder Personengruppen (z. B. Künstler, Fotomodelle, Berufs-sportler) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch Rechtsverordnung andere Höchstgrenzen festgelegt.


Kann ich auch mehrere Arbeits- und Personalvermittler beauftragen? JA. Sie können so viele Arbeits- und Personalvermittler beauftragen wie sie wollen. Achten Sie allerdings darauf, dass Sie mit jedem einen Arbeitsvermittlungsvertrag abschließen.


Warum wenden sich Arbeitgeber immer öfter an Arbeits- und Personalvermittler? Arbeitgeber genießen mit der Beauftragung eines Arbeits- und Personalvermittlers viele Vorteile, denn als Dienstleister ist der Personalvermittler vor allem an kurzfristigen qualitativen Ergebnissen interessiert.


Was sind meine Vorteile, wenn ich mich als Arbeitsuchende(r) von Arbeits- und Personalvermittlung Rost vermitteln lassen will? Sie als Arbeitsuchender haben folgende Vorteile:

1. berufsbezogene Beratungsgespräch

2. es werden mind. 20 Unternehmen direkt für Sie angesprochen

3. Begleitung im Bewerbungsverfahren bei den von uns vermittelte Stellen

4. 6-monatige Betreuung auch nach erfolgreicher Vermittlung.



 
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